Baum brennt: Zahlt die Hausrat, wenn echte Kerzen die Ursache sind?

Baum brennt: Zahlt die Hausrat, wenn echte Kerzen die Ursache sind?

Ein vertrockneter Tannenbaum, echte Kerzen, ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und plötzlich lodern Flammen. Was dann? Wer ersetzt das Verbrannte, das Rauchgeschwärzte, das Unwiederbringliche?

Ein Familienfoto blitzt, Kinder lachen, die Katze schleicht um den Baum. Kerzen flackern, ein Luftzug aus dem Flur, die Flamme küsst eine trockene Spitze – erst klein, dann ein Zischen, dann Hitze. Sekunden werden lang, Stimmen werden hart, jemand ruft 112, jemand reißt den Stecker der Lichterkette, obwohl sie heute gar nicht an ist. Nach dem ersten Schock bleibt die Frage, die nüchtern klingt und doch wehtut: Zahlt die Hausratversicherung, wenn echte Kerzen der Auslöser waren? Die Antwort ist seltener schwarz-weiß, als man hofft. Manchmal zahlt sie vollständig. Manchmal gar nicht. Manchmal nur ein Teil.

Baum brennt – was die Hausrat wirklich übernimmt

Die kurze Antwort beruhigt: Die Hausratversicherung deckt Brandschäden grundsätzlich ab – auch wenn echte Kerzen den Weihnachtsbaum entzündet haben. Versichert sind bewegliche Dinge in der Wohnung, vom Sofa bis zur Stereoanlage, vom Teppich bis zur Garderobe. Das gilt auch für Rauch- und Rußschäden. Ein anderes Konto ist das Gebäude selbst – Decken, Wände, Parkett –, das ist Sache der Wohngebäudeversicherung. Knifflig wird es bei der Frage: War das grob fahrlässig? Dann darf der Versicherer kürzen. Wie stark, hängt vom Tarif und vom Verhalten im Moment X ab.

Eine Szene, die Makler jeden Januar erzählen: Familie M. aus Nürnberg zündet Heiligabend echte Kerzen an. Die Großtante klingelt unten, alle rennen für eine halbe Minute in den Flur. In dieser Zeit greift eine Flamme nach einer trockenen Tannenspitze. Zwei Minuten später ist der Baum ein Fackelmann. Die Feuerwehr kommt, der Schaden an Möbeln und Geschenken ist groß. Die Hausrat zahlt – aber nur zu 70 Prozent. Begründung: grobe Fahrlässigkeit, weil Kerzen unbeaufsichtigt brannten. Im Tarif von Familie M. ist „Grobe Fahrlässigkeit“ bis 10.000 Euro eingeschlossen; darüber wird gekürzt. Eine kleine Klausel, riesiger Unterschied.

Hier spielt Paragraf 81 VVG die leise, aber entscheidende Rolle: Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens reduzieren. Viele moderne Hausrattarife schließen diese Kürzung bis zur vollen Versicherungssumme aus. Dann gibt es trotz Fehlern die volle Erstattung. Ohne Einschluss der groben Fahrlässigkeit droht eine Kürzung – im Extremfall bis auf null. Wichtig ist auch die Trennung der Sparten: Hausrat ersetzt Ihr Eigentum, die Wohngebäudeversicherung die Substanz. Für Schäden an fremdem Eigentum kommt in bestimmten Konstellationen die Privathaftpflicht ins Spiel, doch bei Bränden in Mietwohnungen ist die Rechtslage speziell – oft greift der Gebäudeschutz zuerst.

Richtig handeln: vom Löschen bis zur Schadensmeldung

Erst Sicherheit, dann Papierkram. Löschen oder Tür zu – Rauch und Feuer breiten sich rasant aus. Danach: Fotos machen, bevor aufgeräumt wird. Liste aller beschädigten Gegenstände erstellen, mit Kaufdatum und grobem Neuwert. Quittungen sind gut, aber nicht zwingend; Bilder aus alten Chats oder Kleinanzeigen helfen erstaunlich oft. Den Schaden unverzüglich melden – telefonisch oder per App, spätestens innerhalb weniger Tage. Die Brandursache schildern, nüchtern und konkret. Wenn die Feuerwehr da war: Einsatznummer notieren. Je klarer die Spuren, desto einfacher die Regulierung.

Typische Fehler passieren im Adrenalin. Viele räumen zu früh auf, werfen verkohlte Reste weg, verlieren so Beweise. Andere geben am Telefon vorschnell Sätze von sich, die wie ein Schuldbekenntnis klingen. Es braucht Ehrlichkeit, keine dramatische Selbstanklage. Und ja: Kerzen ohne Aufsicht zu lassen wirkt im Rückblick winzig – für die Akte ist es groß. Wir alle kennen diesen Moment, in dem der Türgong gewinnt und das Wohnzimmer kurz alleine bleibt. Seien wir ehrlich: Niemand macht das wirklich jeden Tag. Nehmen Sie’s als Lernmoment, nicht als Finale.

„Echte Kerzen sind kein Ausschluss. Worauf wir schauen: Abstand, Halterung, Aufsicht, Trockenheit des Baumes. Wer aufmerksam ist, hat nichts zu befürchten – auch nicht im Leistungsfall.“ – Schadensregulierer, 12 Jahre Berufserfahrung

  • Kerzen nur an frischem, standsicherem Baum mit Wasser im Ständer.
  • Mindestens 50 cm Abstand zu Gardinen, Möbeln, Zweigen darüber.
  • Nur nicht tropfende, senkrecht stehende Kerzen in festen Haltern.
  • Eimer Wasser oder Löschdecke in Griffweite, kein Durchzug.
  • Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen. Wirklich nie.

Risiko, Ritual und Versicherungsvertrag

Weihnachten ist Gefühl. Wachs, Knistern, der leise Mut der Flamme – da steckt Kindheit drin. Das Risiko gehört dazu, doch es lässt sich zähmen. Eine Police ist kein Freibrief, sondern ein Netz. Wer seinen Vertrag kennt, weiß: Einschluss der groben Fahrlässigkeit, ausreichende Versicherungssumme, schnelle Erreichbarkeit im Notfall. Und wer sein Ritual ernst nimmt, plant den Abend wie eine kleine Bühne: Wer passt auf die Kerzen auf? Wer nimmt die Katze? Wer öffnet die Tür?

Ein Wort zur Zuständigkeit, das vieles entknotet: Gebäudeschäden sind Sache der Wohngebäudeversicherung, nicht der Hausrat. Ihr Sofa, Ihre Bücher, Ihre Spielkonsole – das ist Hausrat. Beschädigt der Brand auch die Wohnungstür des Nachbarn, kann die Privathaftpflicht eine Rolle spielen, je nach Miet- und Vertragssituation. Es geht nicht um Schuld, sondern um Schichten von Schutz. Tröstlich ist: Die meisten Schäden werden reguliert, denn Kerzen am Baum sind in Deutschland kein Fehlverhalten an sich. Es ist das Wie, das zählt.

Vielleicht lohnt noch ein Blick nach dem Brand. Viele Versicherer erstatten auch Aufräumkosten, Transport, Reinigung von Textilien, sogar eine vorübergehende Unterbringung, wenn die Wohnung unbewohnbar ist. Fragen schadet nicht, Nachweise helfen. Manchmal ist der schnellste Schritt der beste: Hotline anrufen, Claim-Nummer sichern, Fotos hochladen. Und trinken Sie danach ein Glas Wasser. Der Puls geht runter, der Papierkram wird leichter. Die Tradition darf bleiben – nur etwas klüger als gestern.

Kernpunkte Detail Mehrwert für den Leser
Hausrat zahlt Brandschäden Bewegliche Sachen inkl. Rauch- und Rußschäden sind versichert – auch bei Kerzenbrand. Klarheit, was ersetzt wird und wofür Sie Anträge stellen.
Grobe Fahrlässigkeit Ohne Klausel droht Kürzung nach § 81 VVG; mit Klausel oft volle Leistung. Prüfpunkt für Ihren Tarif, um finanzielle Lücken zu vermeiden.
Richtiges Vorgehen Beweise sichern, Schaden unverzüglich melden, nichts vorschnell entsorgen. Schnellere Regulierung, weniger Stress und Diskussionen.

FAQ :

  • Zahlt die Hausratversicherung, wenn echte Kerzen den Baum entzündet haben?Ja, Brandschäden am Hausrat sind grundsätzlich gedeckt. Eine Kürzung ist möglich, falls grobe Fahrlässigkeit vorliegt und Ihr Tarif keinen entsprechenden Einschluss hat.
  • Was gilt bei Kerzen als grob fahrlässig?Typisch sind unbeaufsichtigte brennende Kerzen, ein stark ausgetrockneter Baum, wackelige Halter oder geringer Abstand zu leicht Entzündlichem. Es zählt der Einzelfall und Ihr Verhalten.
  • Wer ersetzt Schäden am Parkett, an Türen oder Wänden?Das ist Sache der Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Die Hausratversicherung deckt Ihr bewegliches Inventar.
  • Welche Frist habe ich für die Schadensmeldung?Melden Sie unverzüglich – ideal am selben Tag oder am nächsten Werktag. Viele Bedingungen verlangen die Anzeige „ohne schuldhaftes Zögern“.
  • Wie weise ich den Wert meiner Sachen nach?Mit Rechnungen, Kontoauszügen, Fotos, Seriennummern, Garantiekarten oder Zeugen. Auch ältere Bilder aus Cloud, Chats oder Kleinanzeigen sind hilfreich.

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