7 Uhr morgens: Die strenge Räum-Regel, die Mieter und Eigentümer kennen müssen

7 Uhr morgens: Die strenge Räum-Regel, die Mieter und Eigentümer kennen müssen

Ein eisiger Morgen, ein schmaler Gehweg, nasse Sohlen. 7 Uhr ist näher, als man denkt – und mit ihr die Frage: Wer muss jetzt räumen, wo, wie breit und womit? Die berühmte 7-Uhr-Regel klingt schlicht, kann aber teuer werden, wenn man sie missversteht. Zwischen Mietvertrag, Kommunalsatzung und echtem Leben liegt ein rutschiger Korridor. Wer hier sicher gehen will, braucht klare Schritte, keine Mythen.

Ein Nachbar schiebt mit roten Fingern den ersten Schnee vom Bürgersteig, eine Barkeeperin kehrt in Eile die Stufen ihres Kellers frei. 6:57 Uhr, die Straßenlaternen surren noch, und die Zeit tickt gegen jeden, der noch schläft. Ein Radler rutscht kurz, fängt sich, schaut verärgert zur Fassade: Wer ist hier dran? Drei Minuten klingen wie nichts, doch an Wintermorgenden sind sie ein Rechtsbegriff. 7 Uhr ist nicht nur eine Uhrzeit. Es ist eine Pflicht.

Was 7 Uhr wirklich bedeutet

7 Uhr heißt: Der Gehweg ist geräumt und gestreut – nicht, dass man dann erst anfängt. Werktags gilt das fast überall, an Sonn- und Feiertagen beginnt die Pflicht vielerorts um 8 oder 9 Uhr, und sie endet abends, meist zwischen 20 und 22 Uhr. Die Breite? Etwa ein Meter bis eineinhalb, damit Kinderwagen, Rollatoren und Schulranzen aneinander vorbeikommen. **7 Uhr heißt: geräumt, nicht erst anfangen.** Was genau gilt, steht in der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Stadt. Ein Blick hinein verhindert Ärger – und schützt vor Ausreden.

Ein Beispiel, das hängen bleibt: In einer Kölner Seitenstraße stürzt eine Büroangestellte um 7:10 Uhr, der Bürgersteig ist nur halbherzig gefegt, Splitt liegt keiner. Der Hauseigentümer zeigt auf den Mieter im Erdgeschoss, im Mietvertrag steht die Winterpflicht. Die Haftpflichtversicherer berichten jeden Winter von Tausenden solcher Fälle, quer durch die Republik. Am Ende zahlen oft beide: der Verursacher mit Zeit und Nerven, die Versicherung mit Geld – und manchmal die Gesundheit mit Wochen auf Krücken.

Warum das so streng klingt, hat einen simplen Kern. Kommunen lagern die Räum- und Streupflicht per Satzung an Anlieger aus, Hausbesitzer geben sie per Mietvertrag an Bewohner weiter. Juristisch bleibt der Eigentümer in der Überwachungspflicht: **Wer delegiert, bleibt in der Pflicht.** Gerichte betonen außerdem: Bei anhaltendem Schneefall muss niemand pausenlos fegen; es reicht, in zumutbaren Intervallen zu räumen und nach Ende des Schneefalls zeitnah wieder. Sonn- und Feiertage haben großzügigere Zeiten, doch der Weg muss verlässlich begehbar sein – nicht perfekt, aber sicher.

So räumst du rechtssicher und stressfrei

Beginne mit einem Mini-Plan für den Winter: Welche Gehwegstrecke gehört zu deinem Haus, wo sind Treppen, Einfahrten, Hydranten, Mülltonnenplätze? Räume zuerst eine durchgehende Spur von mindestens einem Meter Breite, schiebe Schnee an den Rand, ohne Straßenrinnen oder Radwege zu blockieren. Streue mit Sand, Splitt oder Granulat – **Salz bleibt die Ausnahme.** Ein Kübel Splitt neben der Haustür und die Schaufel am Haken sparen morgens Sekunden, die den Unterschied machen.

Fehler passieren vor allem in der Routine. Zu schmale Wege, „Schneemauern“ vor dem Nachbarzaun, nasser Matsch ohne Streu – und dann wundert man sich über die Rutschpartie um 7:05 Uhr. Fahrt, Urlaub, Schichtdienst? Dann organisiere Vertretung im Haus, notfalls extern. Wir alle kennen diesen Moment, wenn der Wecker klingelt und draußen Neuschnee auf stillen Straßen liegt. Seien wir ehrlich: Niemand macht das jeden Tag perfekt. Genau deshalb hilft es, feste Zeiten, ein klares Rotationssystem und eine Reserve-Streubox im Treppenhaus zu haben.

Ein Hausmeister, der seit 20 Jahren Winterdienst macht, sagt es so:

„Räumen ist kein Kraftakt, sondern Timing: kurz vor sieben, nach dem nächsten Schauer noch mal, und lieber Splitt als falsches Salz.“

Und hier das kleine Merkblatt für die Kühlschranktür:

  • Zeiten: werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags später – lokale Satzung checken
  • Breite: 1 bis 1,5 Meter, plus Zugänge zu Briefkasten, Mülltonnen, Stellplätzen
  • Streu: Sand/Splitt/Granulat, Salz nur bei Eisregen oder ausdrücklicher Freigabe
  • Delegation: Mietvertrag, Aushang, Rotationsplan – Verantwortliche benennen
  • Kontrolle: kurze Sichtprüfung nach neuem Schneefall, keine „Schneewälle“ schieben

Warum die 7-Uhr-Regel mehr ist als Bürokratie

Die 7-Uhr-Regel klingt nach Verwaltung, sie ist in Wirklichkeit ein stiller Vertrag zwischen Nachbarschaften. Wer den Gehweg frei macht, schenkt anderen verlässliche Wege zur Kita, zur Schicht, zum Bäcker. Es geht um Verantwortung, die man morgens sehen kann: Spuren im Schnee, ein Körnchen Splitt, eine trockene Stufe. Wer das als Ritual begreift, entspannt sogar seinen Tag, weil der Ärger ausbleibt – keine Zettel im Hausflur, keine wütenden Anrufe, kein Streit mit der Haftpflicht. Und es entsteht etwas, das in Städten fehlt: ein kurzer Gruß über den Besenstiel hinweg, ein Danke vom Postboten, ein Lächeln zwischen zwei Atemwolken. Vielleicht ist das die eigentliche Wärme im Winter.

Kernpunkte Detail Mehrwert für den Leser
7-Uhr-Verpflichtung Werktags geräumt und gestreut, Sonn-/Feiertage häufig 8–9 Uhr Klarheit, ab wann es rechtlich „sicher“ sein muss
Räumen richtig gemacht 1–1,5 m Wegbreite, Splitt statt Salz, Zufahrten frei Praktische Schritte, die Stürze und Bußgelder vermeiden
Delegation & Haftung Mietvertrag kann Pflicht übertragen, Kontrolle bleibt beim Eigentümer Verhindert Haftungsfallen und Streit im Haus

FAQ :

  • Ab wann muss geräumt sein?Werktags in der Regel ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen je nach Gemeinde ab 8 oder 9 Uhr. Gültig bis abends, meist 20–22 Uhr.
  • Wer ist zuständig: Mieter oder Eigentümer?Steht die Pflicht im Mietvertrag oder in der Hausordnung, räumt der Mieter. Der Eigentümer bleibt für Organisation und Kontrolle verantwortlich.
  • Muss ich bei Dauerschneefall ständig raus?Nein. Es reicht, in sinnvollen Intervallen zu räumen und nach Ende des Schneefalls zeitnah erneut sicherzustellen, dass der Weg begehbar ist.
  • Darf ich Streusalz verwenden?In vielen Städten verboten oder eingeschränkt. Salz ist nur bei extremer Glätte oder ausdrücklicher Erlaubnis vorgesehen. Alternative: Sand, Splitt, Granulat.
  • Was droht bei Verstoß?Bußgelder über die Kommune, außerdem zivilrechtliche Haftung bei Stürzen – inklusive Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Ärger mit Versicherern.

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