Wer die „Schneehaube“ einfach drauflässt, riskiert nicht nur Ärger mit der Polizei, sondern echte Konsequenzen. Punkte in Flensburg inklusive – und das schneller, als viele glauben.
Der Parkplatz noch halb dunkel, Atemwolken in der Luft. Ein Mann klopft hastig die Scheiben frei, die Motorhaube glitzert, doch auf dem Dach liegt ein sauberer, fluffiger Deckel. Zwei Straßen weiter, erste Kreuzung, Bremse. Die weiße Haube rutscht nach vorn und klappt wie ein Vorhang über die Windschutzscheibe, der Fahrer tastet blind nach dem Wischer, der Wagen ruckt. Hinter ihm hupt jemand lange, dann kurze Stille. Später, am Straßenrand, erklärt die Streife, was das jetzt bedeutet. Das Gespräch wird ernst. Sehr schnell.
Vom Winter-Accessoire zum Verkehrsrisiko
Die meisten denken: Ein bisschen Schnee auf dem Dach, wen juckt’s? Doch was oben locker liegt, kann bei Bremsen oder Fahrtwind zum Geschoss werden. Eine Eisplatte löst sich nicht in Puderzucker auf, sie fliegt – und trifft oft den hinterherfahrenden Wagen. **Eine Schneehaube auf dem Dach zählt als ungesicherte Ladung.** Juristisch ist das kein Winterlapalie, sondern ein Verstoß gegen §22 und §23 StVO. Klingt trocken, hat aber Biss. Es geht um Sicht, um Sicherung, um Verantwortung im echten Verkehr. Aus einem verpassten Griff zum Besen wird plötzlich ein Verfahren.
Ein Beispiel, das Polizistinnen und Polizisten jeden Januar erzählen können: Landstraße, minus drei Grad, leichter Wind. Vorne rollt ein Kombi mit einer sauberen, weißen Kuppel. Ein Schlagloch, ein Ruck, und schon fliegt eine kompakte Eisplatte nach hinten. Das nachfolgende Auto reißt zur Seite, Spiegel ab, Lackschaden. Niemand verletzt, Glück gehabt. Der Kombi-Fahrer wirkt überrascht, fast schuldbewusst. Er hat „doch die Scheiben frei gemacht“. Auf dem Zettel stehen am Ende Bußgeld für ungesicherte Ladung, je nach Gefährdung mindestens 60 Euro und ein Punkt. Mit Sachschaden wird’s teurer.
Wie teuer ist „teuer“? Es variiert mit dem Einzelfall, aber die Bandbreite ist größer als gedacht. Für das Fahren mit eingeschränkter Sicht, weil etwa die Frontscheibe nicht frei ist, liegt der Regelbetrag im unteren zweistelligen Bereich. Rutscht jedoch Schnee oder Eis vom Dach und gefährdet andere, gilt es als Ladungsverstoß: ab etwa 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg, bei Schäden ab etwa 75 Euro plus ein Punkt. Bei Lkw können die Sätze noch höher ausfallen. **Sobald andere gefährdet werden, droht mindestens ein Punkt in Flensburg.** Das ist mehr als ein Ärgernis – das bleibt in der Akte.
So räumst du dein Auto winterfest frei
Beginne immer oben: Dach, Haube, Heck. Ein Teleskop-Schneebesen mit weichen Borsten schiebt die Masse in großen Zügen seitlich herunter, nicht nach vorn auf die Scheibe. Danach kommt der Eiskratzer mit Gummikante, Scheiben in Bahnen, von außen nach innen. Zum Schluss die Details: Scheinwerfer, Rückleuchten, Kennzeichen, Kameras, Sensoren. Öffne kurz die Türen und wische die Dichtungen ab, damit nichts festfriert. Wer hoch baut (SUV, Van), nimmt eine kleine Klappleiter oder nutzt den Türschweller als Tritt – sicherer Stand, ruhige Bewegung. Das sieht harmlos aus, bis es nicht mehr harmlos ist.
Wir alle kennen diesen Moment, in dem man eigentlich schon zu spät dran ist. Der Arm kratzt die Front, die Finger sind kalt, das Dach „macht man später“. Seien wir ehrlich: Das macht im Alltag kaum jemand. Genau deshalb hilft Routine. Lege den Besen griffbereit in den Kofferraum, Handschuhe daneben. Plane morgens zwei Minuten extra ein, nicht zehn. Starte nicht im Stand den Motor zum „Warmlaufen“ – das ist verboten und kostet Geld. Nutze stattdessen Enteiserspray für die Scheiben und die Lüftung erst, wenn du rollst. Kleine Schritte, große Wirkung.
„Eine Eisplatte auf der Fahrbahn ist wie ein Stein – nur glatter. Sie kommt aus dem Nichts und nimmt dir die Linie“, sagt eine Verkehrspolizistin, die jeden Winter dieselben Einsätze fährt.
- Check vor Abfahrt: Dach, Scheiben, Leuchten, Kennzeichen, Sensoren.
- Werkzeug: Teleskopbesen, Eiskratzer mit Gummikante, Enteiserspray, Handschuhe.
- Technik: In langen Zügen fegen, nicht hacken; Eis nicht mit heißem Wasser behandeln.
- Parktrick: Unter Bäumen meiden; wer kann, parkt mit der Front Richtung Morgenlicht.
- Nach der Fahrt: Gummimatten ausschütteln, Dichtungen trockenwischen.
Warum „teurer als gedacht“ mehr bedeutet als Bußgeld
Ein Punkt in Flensburg klingt abstrakt, bis er konkret wird. Bei acht Punkten ist der Führerschein weg, und Punkte sammeln sich leise an. Winterverstöße kommen selten allein: Blendende Schneereste auf den Leuchten, rutschige Reifen, zu dichter Abstand. **Teuer wird es nicht nur an der Kasse, sondern auch in der Versicherung.** Verursachst du mit herabfallendem Eis einen Schaden, prüft die Versicherung grobe Fahrlässigkeit. Dann kann es zu Kürzungen kommen, bei wiederholten Fällen steigen die Beiträge. Die Folgekosten überholen das Bußgeld locker.
| Kernpunkte | Detail | Mehrwert für den Leser |
|---|---|---|
| Schneehaube = Ladung | Juristisch gilt abfallender Schnee/Eis als ungesicherte Ladung (§22/§23 StVO) | Versteht, warum das nicht nur „Kosmetik“, sondern Pflicht ist |
| Bußgeld + Punkt | Gefährdung: ab ca. 60 € und 1 Punkt; mit Schaden: ab ca. 75 € und 1 Punkt | Einschätzung des Risikos – finanziell und für den Führerschein |
| Richtige Routine | Von oben nach unten freiräumen, Licht/Plakette/Sensoren prüfen | Schneller, sicherer Start in den Winterverkehr ohne böse Überraschungen |
FAQ :
- Ist es verboten, mit Schnee auf dem Autodach zu fahren?Es gibt kein eigenes „Schneehauben-Verbot“, doch herabfallender Schnee/Eis gilt als ungesicherte Ladung. Kommt es zur Gefährdung oder zu einem Schaden, drohen ein Bußgeld und mindestens ein Punkt in Flensburg.
- Wie hoch können die Strafen ausfallen?Ohne Gefährdung bewegen wir uns im niedrigen zweistelligen Bereich. Fällt Schnee/Eis herunter und gefährdet andere, werden in der Regel ab etwa 60 Euro fällig plus 1 Punkt; bei Sachschaden ab etwa 75 Euro plus 1 Punkt. Bei Lkw können die Beträge höher liegen.
- Muss ich wirklich das komplette Dach freiräumen?Ja, weil sich Schnee und Eis beim Fahren lösen können. Das Dach ist keine Deko-Fläche. Praktisch hilft ein Teleskopbesen, zwei Minuten Zeit und ein fester Stand – das reduziert das Risiko massiv.
- Darf ich den Motor im Stand laufen lassen, um zu enteisen?Nein. Unnötiger Leerlauf ist verboten und kostet selbst Bußgeld. Besser: Kratzen, Enteiserspray nutzen, Lüftung erst beim Losfahren auf warm stellen. Das schont Umwelt und Nerven.
- Was ist mit Sensoren, Kameras und Kennzeichen?Alles freilegen. Assistenzsysteme brauchen klare Sicht, Lampen volle Leuchtkraft, das Kennzeichen muss lesbar sein. Wenn Salz und Matsch später wieder alles bedecken, kurz abwischen – es dauert Sekunden.









